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   LG Mannheim, 16.02.2021 - 11 O 102/20   

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https://dejure.org/2021,2550
LG Mannheim, 16.02.2021 - 11 O 102/20 (https://dejure.org/2021,2550)
LG Mannheim, Entscheidung vom 16.02.2021 - 11 O 102/20 (https://dejure.org/2021,2550)
LG Mannheim, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 11 O 102/20 (https://dejure.org/2021,2550)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    IfSG § 6; IfSG § 7
    Keine Betriebsschließung eines Hotels bei möglicher Übernachtung von Geschäftsleuten

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6 Abs 1 Nr 5 IfSG, § 7 Abs 2 IfSG
    Entschädigungsanspruch gegenüber einer Betriebsschließungsversicherung: Betriebseinschränkung eines Hotels während der Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bei Corona-Lockdown

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine vollständige Betriebsschließung eines Hotels bei möglicher Übernachtung von Geschäftsleuten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2021, 707

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG München I, 17.09.2020 - 12 O 7208/20

    Corona und Betriebsschließungsversicherung: Keine Leistung für Kita mit

    Auszug aus LG Mannheim, 16.02.2021 - 11 O 102/20
    Bei lebensnaher Betrachtung würde ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer höchstwahrscheinlich nicht davon ausgehen, dass auch Betriebseinschränkungen oder eine teilweise Einstellung des Leistungsangebots vom Versicherungsschutz erfasst sind (LG München I, Urteil vom 17.09.2020, 12 O 7208/20).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus LG Mannheim, 16.02.2021 - 11 O 102/20
    Ein individuelles Sonderwissen eines Versicherungsnehmers ist zu berücksichtigen, die Entstehungsgeschichte der Bedingung hingegen nicht (vgl. BGH, VersR 2004, 1039; BGH, VersR 2002, 1503).
  • LG Mannheim, 29.04.2020 - 11 O 66/20

    Versicherungsschutz bei Betriebsschließung aufgrund der Coronavirus-Krise

    Auszug aus LG Mannheim, 16.02.2021 - 11 O 102/20
    An ihrer im Rahmen des zwischen den Parteien geführten einstweiligen Verfugungsverfahrens (11 O 66/20) geäußerten Rechtsauffassung, dass eine faktische Schließung aufgrund der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Umstände für den Eintritt eines Versicherungsfalls genüge, hält die Kammer nicht uneingeschränkt fest.
  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01

    Ereignis im Sinne von § 4 (1) a ARB 94

    Auszug aus LG Mannheim, 16.02.2021 - 11 O 102/20
    Ein individuelles Sonderwissen eines Versicherungsnehmers ist zu berücksichtigen, die Entstehungsgeschichte der Bedingung hingegen nicht (vgl. BGH, VersR 2004, 1039; BGH, VersR 2002, 1503).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2021 - 12 U 4/21

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der

    Dennoch schließt allein der Umstand, dass weiterhin in geringem Umfang eine geschäftliche Tätigkeit möglich war, die Annahme eines Versicherungsfalles nicht aus (a.A. LG Mannheim, Urteil vom 16. Februar 2021 - 11 O 102/20, juris Rn. 41 ff.; Notthoff, r+s 2020, 551, 554; vgl. auch Schneider/Schlüter, Anmerkung zu LG München, Urteil vom 22. Oktober 2020 - 12 O 5868/20, r+s 2020, 686, 691 f.).

    Aus dieser Formulierung und dem vom Verordnungsgeber bestimmten Regel-Ausnahmeverhältnis folgt, dass auch eine geschäftlich oder dienstlich veranlasste Übernachtung nur im Ausnahmefall zulässig sein sollte und nicht lediglich ein Verbot touristischer Übernachtungen angeordnet wurde (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 9. Dezember 2020 - 4 O 220/20, juris Rn. 83; a.A. LG Mannheim, Urteil vom 16. Februar 2021 - 11 O 102/20, juris Rn. 43).

  • OLG Karlsruhe, 05.10.2021 - 12 U 107/21

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der

    Dennoch steht allein der Umstand, dass weiterhin in geringem Umfang eine geschäftliche Tätigkeit möglich war, der Annahme eines Versicherungsfalles nicht entgegen (a.A. LG Mannheim, Urteil vom 16.02.2021 - 11 O 102/20, juris Rn. 41 ff.; Notthoff, r+s 2020, 551, 554; Günther, VersR 2021, 1141, 1145; OLG Hamburg, Urteil vom 16.07.2021 - 9 U 25/21, BeckRS 2021, 21090 Rn. 35).
  • LG Berlin, 11.03.2021 - 24 O 203/20

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung für einen Hotelbetrieb

    Die bloße Tatsache, dass keine der Vertragsparteien mit derartigen Umständen gerechnet hat, ist kein Grund für eine Auslegung der Klausel zulasten des Versicherungsnehmers (ebenso LG Mannheim, Urteil vom 16. Februar 2021 - 11 O 102/20 -, juris).

    Nach allem genügt eine bloße Einschränkung des Betriebs für den Eintritt des Versicherungsfalls nicht (ebenso LG Mannheim, Urteil vom 16. Februar 2021 - 11 O 102/20 -, juris; LG München I, Urteil vom 17. September 2020 - 12 O 7208/20 -, juris).

    In bereits vorliegenden Entscheidungen wurde auf der Grundlage sehr unterschiedlicher tatsächlicher Zahlen eine Betriebsschließung im Sinne der jeweiligen Versicherungsbedingungen trotz tatsächlicher oder (unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Obliegenheitsverletzung) jedenfalls theoretisch möglich gewesener Teilaufrechterhaltung des Betriebs teils angenommen, teils verneint (vgl. LG München I a.a.O.: Schließung verneint bei zwei noch tätigen Kitagruppen von sechs; LG München I, Urteil vom 01.10.2020 - 12 O 5895/20 -, juris: Schließung bejaht bei theoretisch möglicher Betriebsfortführung zu ca. 0,1 %; LG Mannheim, Urteil vom 16. Februar 2021 - 11 O 102/20 -, juris: Schließung verneint jedenfalls bei Betrieb zu über 10 %).

  • OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 914/21

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung Auslegung allgemeiner

    Für eine vollständige Betriebsschließung genügt es nach dem maßgeblichen Verständnishorizont des durchschnittlichen Versicherungsnehmers, dass bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein regulärer Geschäftsbetrieb nicht besteht (vgl. Armbrüster in Prölss/Martin, Kommentar zum VVG, 31. Aufl., BUB 180 Rn 3; ebenso OLG Karlsruhe Urteil vom 05.10.2021 - 12 U 107/21 - juris; a.A. OLG Hamburg Urteil vom 16.07.2021 - 9 U 25/21 - juris, LG Mannheim Urteil vom 16.02.2021 - 11 O 102/20 - juris).
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